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| Mit UT2003 gegen die Indizierung
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maverick |
22.06.2003 |
text (short) Na, Counter-Strike hat es geschafft nicht Indiziert zu werden, aber mit UT2003 wird der Kampf gegen die Indizierung nun in eine neue Runde eingeleutet
quote: Jan Petersen, Gründer der "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen", hat als "symbolischen Akt" auf einer Informationsveranstaltung das indizierte Spiel Unreal Tournament 2003 an eine sechzehnjärige Computerspielerin verkauft. Durch eine Selbstanzeige hofft Petersen, ein Verfahren einzuleiten um zu beweisen, dass das Spiel zu Unrecht indiziert sei. Sollte er vor Gericht freigesprochen werden, müsse der Titel vom Index genommen werden; auch für andere indizierte Spiele könnte der Ausgang dieses Musterprozesses relevant sein. |
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Quelle: Heise.de |
comments |
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22.06.2003 - Animal_Mother - Wie jetzt?
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Also nochmal für dumme: Der hat einer 16 Jährigen UT 2k3 verkauft, sweit so gut. Der hat sich dann selbst angeueigt (Sinn wird mir nicht klar) und wenn der jetzt freigesprochen wird kommt UT 2k3 wieder vom Index runter und ist wieder normal erwerblich, oder wie jetzt? Und was hiesse ein freispruch im Klartext? (Bitte Idiotenfreundlich erklären)
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22.06.2003 - schwenker - hm ... interessant :D
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Soweit ich das verstanden habe hat er sich nach dem Verkauf selbst angezeigt, um ein Verfahren gegen ihn einzuleiten (wegen Verkauf eines indizierten Spiels an "Minderjährige"). Damit versucht er, UT 2k3 vom Index runterzubekommen, was passieren würde, wenn Petersen den Prozess gewinnt (d.h. er wird freigesprochen) und sein Verkauf als rechtmäßig angesehen wird.
Klingt ja interessant ... allerdings glaube ich kaum, dass diese Aktion von Erfolg gekrönt sein wird... mal sehn
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23.06.2003 - maverick - geht ja weiter...
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Genau, durch den "illegalen" Verkauf, und der Selbstanzeige, muss es zum Prozess gegen ihn kommen. Sollte er gewinnen, ist die Indizierung von UT2K3 hinfällig. (Und da es Mustercharakter hat, im Zweifelsfalle das komplette Indizierungsverfahren/Verbot von Spielen).Gewinnt er nicht, hat er gute Chancen sofort in Berfung zu gehen, und wie es aussieht wohl direkt beim Bundesverfassungsgericht (erst dann, ist ein Urteil "endgültig", würde er einen "normalen" Prozess anstrengen, müsste der Weg durch die Instanzen gegangen werden).Sollte er auch beim Bundesverfassungsgericht scheitern, gehts ab zum EU-Gerichtshof, und spätestens hier, sollte er wohl gewinnen, da es in der EU kein (einheitliches) Indizierungsverfahren gibt... Na (auch wenn es wohl noch ne Weile dauern wird, scheint es Aussicht auf Erfolg zu geben)
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